Informationen zu Saisonzulassungen
Sie können ein Fahrzeug auch für einen bestimmten, regelmäßig wiederkehrenden Zeitraum zulassen. Fahren dürfen Sie dann immer vom jeweiligen Monatsersten bis zum jeweiligen Monatsletzten. Den Zeitraum können Sie wählen zwischen mindestens zwei und maximal 11 Monaten, z.B. Dezember bis Januar (1.12. - 31.1.), Februar bis Dezember (1.2. - 31.12.). Außerhalb der von Ihnen gewählten Saison, dürfen Sie das Fahrzeug aber weder fahren noch auf öffentlichen Straßen und Plätzen parken.
Der Vorteil bei der Saisonzulassung ist, dass Sie für eine Außerbetriebsetzung (z.B. Winter) und die darauf folgende Wiederanmeldung (z.B. Frühjahr) nicht mehr zur Zulassungsstelle müssen. Sie können also bares Geld sparen und zwar 17,60 € Zulassungsgebühren je Saison. Von dem Zeitaufwand durch die Besuche bei uns ganz zu schweigen.
Das Finanzamt berechnet die Kfz-Steuer auch nach der Saison. Bei Ihrer Versicherung sollten Sie sich erkundigen, wie viel Sie durch diese Zulassungsart im Vergleich zur dauernden Ab- und Anmelderei sparen können.
Die Termine zur Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Abgasuntersuchung (AU) laufen weiter. Fällt aber nun ein solcher Termin in die Zeit der "Ruhephase", dann müssen Sie ihn sofort zu Beginn der Saison nachholen. Beispiel: Ihre Saison: April bis Oktober; Termin für die nächste HU wäre im November; also nachholen im März. Hier gesteht Ihnen dann der Gesetzgeber einen Vorteil zu. Im Gegensatz zu sonstigen Terminüberziehungen, bei denen zurückdatiert wird, verschieben sich die neuen Untersuchungsfristen auf den Beginn der Saison. D.h. ab dann müssen Sie regelmäßig im März zur HU.
Diese Seite zu den Favoriten hinzufügen
www.landratsamt-landsberg.de
als Startseite hinzufügen
Diese Seite drucken
Diese Seite
versenden
Impressum
Die
verschiedenen Gemeinden des Landkreises auf einen Blick...
mehr
Montag bis Freitag:
08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag: 14:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 bis 18:00 Uhr
und nach Terminvereinbarung