In den Sommermonaten ist der Ammersee ein Magnet für eine Vielzahl von Naturfreunden und Erholungssuchenden aus Nah und Fern. Tausende von Besuchern nutzen in dieser Zeit den See zum Segeln, Surfen und Bootfahren und um die Natur zu genießen. Diese intensive Nutzung des Sees erfor-dert die besondere Rücksichtnahme des Einzelnen auf Natur und Landschaft und eine gemeinverträgliche Ausübung der Freizeitaktivitäten. Dazu gehört auch, dass die Boote, Bootsanhänger und dergleichen nicht am oder auf dem See zurückgelassen werden.
Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße
Solche Ablagerungen sind nach dem Bayerischen Naturschutzgesetz (Art. 33 a Absatz 1) nicht erlaubt, weshalb mit einer kostenpflichtigen Beseitigung jederzeit gerechnet werden muss. Das widerrechtliche Lagern von Wasserfahrzeugen und sonstigen Gegenständen stellt darüber hinaus eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Geldbuße geahndet werden kann.
Schon in den vergangenen Jahren hat die untere Naturschutzbehörde am Landratsamt Landsberg am Lech in Zusammenarbeit mit der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen Bootbeseitigungsaktionen mit Erfolg durchgeführt und dafür gesorgt, dass die Ablagerungen am Seeufer tatsächlich weniger geworden sind.
Wieder illegale Ablagerungen - Beseitigungsaktion im August
Eine vor kurzem durchgeführte Ortsbesichtigung kam allerdings zu dem Ergebnis, dass in einzelnen Bereichen erneut verschiedene Wasserfahrzeuge illegal am Seeufer, im Schilf und auf dem Wasser zurückgelassen worden sind, weshalb im August eine erneute Beseitigungsaktion geplant ist. Die betroffenen Bootsbesitzer werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Landratsamt gegen das widerrechtliche Lagern ihrer Wasserfahrzeuge vorgehen und beseitigen wird.
Die untere Naturschutzbehörde am Landratsamt Landsberg appelliert eindringlich an alle Seebenutzer, den schönen Ammersee bei allem Freizeitspaß so wieder zu verlassen, wie man ihn auch selbst vorfinden möchte.
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